Eine Unternehmerin muss wegen Verstoßes gegen den Datenschutz 300 € Schadensersatz zahlen. Sie hatte an eine öffentlich über das Internet zugängliche berufliche E-Mail-Adresse eines Rechtsanwalts eine Werbe-E-Mail versandt.
300 € mögen als gering erscheinen. „Sammelt“ die Beklagte jedoch zehn E-Mail-Adressen, sind es schon 3000 € usw. Es besteht also ein erhebliches Datenschutz-Risiko. Die Gründe der Gerichtsentscheidung und wie Sie dieses Risiko minimieren, lesen Sie im folgenden Beitrag.